Wie erhalten Sie Meine Leistungen

1. Arzt aufsuchen:

Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen zur (unterstützenden) Krankheitsbehandlung Physiotherapie / Krankengymnastik verordnen. 

 

2. Verordnung erhalten:

Auf der Heilmittelverordnung notiert der Arzt die Diagnose mit Leitsymptomatik, Verordnungsmenge und Therapieziel. Zudem wird festgehalten, welche Therapie Sie erhalten und wie oft Sie pro Woche behandelt werden sollen. Hier muss auch vermerkt sein, wenn Sie den Physiotherapeuten nicht selbst aufsuchen können: Dann erfolgt die Behandlung in sogenannten „Hausbesuchen“.

 

3. Physiotherapeut suchen:

Falls Ihr Arzt auf dem Rezept nichts anderes notiert hat, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen mit der Behandlung beginnen. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich mache mit Ihnen einen Termin in meiner Praxis und beginne mit Ihrer Behandlung.

 

4. Die Therapie:

Zu Beginn einer Therapie erfolgt immer ein Gespräch über die Erkrankung und eine genaue physiotherapeutische Untersuchung (Befund), aus der sich die aktiven oder passiven Behandlungstechniken ergeben. 

 

5. Zuzahlungsregelung:

Die aktuelle Zuzahlung für Heilmittel beträgt 10,- € Rezeptgebühr je Verordnung und 10% je Leistung. Diese Gebühren sind keine zusätzlichen Einnahmen des Therapeuten, sondern werden mit den Krankenkassen verrechnet. Die Höhe einer Zuzahlung hängt vom Wert der Verordnung ab. Es besteht eine Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Zuzahlung, außer Sie sind hiervon befreit. Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um zu klären, ob und ab wann Sie eine Befreiung erhalten können. Kinder sind generell befreit.